Das erste Altenhilfestrukturgesetz - in Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 21. Mai 2026 das Altenhilfestrukturgesetz für Berlin beschlossen. Ein Mega-Erfolg für die Berliner Seniorinnen und Senioren. Die Vorsitzende der AG SPD 60 plus Berlin, Susanne Pape und Sebahat Atli, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin und Sprecherin der SPD-Fraktion für Seniorinnen und Senioren, haben dafür einige Jahre gearbeitet.
Es gibt in Deutschland dreizehn Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB), beispielsweise das SGB-V für die Gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI für die Gesetzliche Rentenversicherung oder das SGB XII für die Sozialhilfe.
Im SGB XII gibt es Vorschläge für die Altenhilfe die im § 71 SGB XII zwar konkretisiert werden – aber leider weder für Kommunen noch für Länder verbindlich sind. In Berlin gibt es nun in einem ersten Bundesland verbindliche landesgesetzliche Vorgaben für die Altenhilfe.
Konkret geht es um praktische Information und Zugänge zu Treffpunkten, um mit anderen Menschen in den Austausch zu kommen, statt allein zu sein. Allgemein geht es um den Zugang zu qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten:
- Teilnahme an Bildungsangeboten zur digitalen Befähigung,
- Hilfe bei der Suche nach gesellschaftlichem Engagement,
- Bekanntmachung von Beratungsstellen, für Fragen rund um das Alter,
- Weiterleitung von Hilfebedarfen,
- Hilfe bei einkommensabhängigen Leistungen wie einen Hausnotruf,
- Hilfe bei umzugsbedingten Aufwendungen.
Zusammengefasst geht es darum die Eigenständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Übergänge in die Pflege vorausschauend zu gestalten. Das bedeutet Sicherung von Selbstständigkeit, Autonomie und Teilhabe älterer Menschen auf der Grundlage eines Landesgesetzes.
Lothar Binding, Bundesvorsitzender der AG SPD 60 plus
