18.11.2020
AG SPD 60 plus fordert gesetzliche Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen
Ein bekannter Spruch lautet „Am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig“. Das ist oft der Standardfall, in dem Menschen, Studierende, Alleinerziehende, Arbeitnehmer*innen mit geringen Löhnen oder Rentner*innen, den Dispozinssatz ihres Girokontos in Anspruch nehmen müssen, alleine schon für ihre täglichen Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung. Dabei hätte man eigentlich genug Geld, muss aber erst noch den Dispozins vom letzten Monat bezahlen. Geht dann auch noch die Waschmaschine kaputt rutscht man schnell vom Dispo- in den Überziehungszins, wenn also der festgelegte Disporahmen gesprengt wird und Überziehungszinsen anfallen. Beides kann sehr schnell teuer werden.