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Aktuelles

01.11.2023

Fakten zum GEG = Gebäudeenergiegesetz

Hier ein paar Fakten:

In Neubaugebieten wird ab Januar 2024 die Regel gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden müssen. Das kann bedeuten:

  • Einbau einer Wärmepumpe - Elektroenergie
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • Heizungen können auch mit Holz und Pellets betrieben werden

Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft wird jetzt schon in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut. Generell gilt für bestehende Häuser: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden, eine kaputte Heizung darf repariert werden. Vor dem Umbau auf eine klimafreundliche Heizung gilt der Grundsatz: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt, hier gilt das Gesetz also bereits 2024.

Warum ist Wärmeplanung überhaupt so wichtig?

Länder und Kommunen müssen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Ob es dann eine Anschlusspflicht an die Fernwärme gibt, ist offen, aber gut möglich. Die Entscheidung liegt nicht beim Bund, sondern in den Ländern.

Neue Heizungen kosten viel Geld. Durch eine breite finanzielle Förderung wird die Regierung dafür sorgen, dass alle Menschen mitgenommen werden und niemand finanziell überfordert wird. Zugleich werden die Mieter geschützt, damit sie nicht über Gebühr belastet werden.

Anbei eine Kompaktinformation der SPD-Bundestagsfraktion als pdf.