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Aktuelles

23.09.2023

Soziales Heizungsgesetz und klimaneutrale Energie

Das neue Heizungsgesetz (GEG) sei wichtig, betonte Scheer, weil Öl- und Gas mit immer höheren Kosten für Eigentümer und Mieter einhergehen würde. „Fossile Brennstoffe werden immer teurer, deshalb brauchen wir eine Wärmewende“. Scheer hat für die SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz maßgeblich mitausgehandelt. „Die SPD will allen Betroffenen den Umstieg auf erneuerbare Energien ermöglichen“, so Scheer, denn weitere 200 Mrd. Euro Energiehilfen, wie nach dem russischen Überfall, könnte es nicht mehr geben. „Das wird der Staat ein zweites Mal nicht mehr leisten können.“ Nach der Sommerpause würde das Gesetz dann verabschiedet und ab dem 1. Januar 2024 könnte es in Kraft treten. „Da in den Ferien kaum mit grundlegend neuen Erkenntnissen zu rechnen ist, sehe ich auch keinen Grund, warum es im September nicht in der vorliegenden Form beschlossen werden sollte“, sagte Scheer.

Die SPD hätte im Gegensatz zum ersten Entwurf des Gesetzes wesentliche Änderungen eingebracht, die sehr wichtig gewesen wären, betonte sie. Dazu gehöre zum einen das Vorziehen der Kommunalen Wärmeplanung noch bevor eine Verpflichtung für Einzelne bestehe – mit Ausnahme von Neubaugebieten. Die Kommunale Wärmeplanung soll bis 30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 EinwohnerInnen und bis 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 EinwohnerInnen abgeschlossen sein. Ab diesen Zeitpunkten gelten Übergangszeiträume von 10 Jahren im Falle eines kommunalen Anschlusses und 5 Jahre für andere Fälle.

Ebenfalls durchgesetzt hat sich die SPD mit Mieterschutzregelungen. „Niemand darf über Gebühr belastet werden“, so Scheer. Investitionskosten für den Heizungstausch können über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10 % auf Mieter umgelegt werden, allerdings nur, wenn Förderungen in Anspruch genommen wurden und über die Förderung hinausgingen. Die Umlage wird aber auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Wenn sich für Mieter dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.

Auch die SPD-seitig erhobene Forderung, nach breiteren technologischen Anwendungsoptionen zu der Erreichung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien wurde umgesetzt. Zuvor hätte nur die Wärmepumpe im Vordergrund gestanden. Möglich sind nun sieben Standardoptionen plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, vom Anschluss an ein Wärmenetz über den Einbau einer Wärmepumpe bis hin zum Heizen mit Biomasse oder Solarthermie. Der Einbau von Gasheizungen bleibe nach den Maßgaben zur kommunalen Wärmeplanung weiter erlaubt. Wer dies nach dem 1. Januar 2024 anstrebe, müsse sich aber verpflichtend beraten lassen, da damit steigende Kosten und später greifende Anforderungen zu den Brennstoffen hinzukämen.