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Aktuelles

08.12.2023

Viel los auf dem Messestand der Arbeitsgemeinschaften

Folgende Ergänzung wurde beschlossen: Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Parteivorstandes innerhalb der Partei Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt nach vom Parteivorstand hierfür beschlossenen Grundsätzen. Diese Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Parteitag auf der jeweiligen Ebene. Sie werden mit einer, in der gleichen Gliederungsebene von der AG gewählten, Vertretung in den jeweiligen Parteivorstand mit Rede und Antragsrecht kooptiert. Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.